Aber um den Sarkasmus einmal beiseite zu legen, ich bin absolut überzeugter Weihnachtsfan mit allem Drum und Dran. Nur mit einer Angelegenheit habe ich so meine liebe Mühe, und das sind Lebendgeschenke. Wenn die entfernte Verwandte dem Mädchen zu Weihnachten eine Rennmaus schenkt, mag das ja angehen und mietertechnisch keine Probleme bereiten. Was aber, wenn der Bruder seine langersehnte Schwarze Mamba oder eine knüppeldicke Netzpython im Geschenkeberg findet? Das lässt den Vermieter respektive Verwalter schon mal (unter Umständen wortwörtlich) an die Decke gehen. Schliesslich ist die Haltung exotischer Tiere in Mietwohnungen eher ungern gesehen und kann nach Bedarf sogar verboten werden. Also, liebe schenkwütige Freunde und Verwandte, informiert euch bitte in einschlägigen Fachwerken (Auswahl siehe unten) oder direkt bei den Adressaten oder deren Verwaltung, in welcher Form Lebendgeschenke denn erlaubt und angebracht sind, bevor ihr euch an Bryan Barczyk wendet.


Tobias Walter Bürki am 14. November 2018
Er ist der Kopf, die Hand und das Herz seines Teams. Innovative Entscheidungen und Bauleitungen für Renovationen sind seine Leidenschaft. Zudem mischt er höchstpersönlich ganz vorne mit, wenn es ums Bewerten, Verkaufen und Bewirtschaften geht.